Wachstumschancengesetz I
Mai 2024
Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024
April 2024
Mehr Bürokratieentlastung
März 2024
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Februar 2024
Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen
Januar 2024
Personengesellschaftsrecht 2024
Dezember 2023
Abschreibungen 2023/2024
November 2023
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Oktober 2023
Referentenentwurf für ein Wachstumschancengesetz
September 2023
Corona-Schlussabrechnungen
August 2023
Zukunftsfinanzierungsgesetz
Juli 2023
Grundsteuer-Bundesmodell verfassungswidrig?
Juni 2023

Steuernews für Mandanten

Baupreisindices 2024

Digitaler Hausplan

Immobilienbewertung

Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind nach dem sogenannten Sachwertverfahren zu bewerten. Für die Ermittlung der Grundbesitzwerte im Sachwertverfahren müssen die Regelherstellungskosten für Gebäude aus 2010 dem entsprechenden Bewertungsjahr mittels eines sogenannten Baupreisindex angepasst werden. Die Baupreisindices werden in regelmäßigen Abständen auf Basis der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindices für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden in konventioneller Bauart angepasst (§ 190 Abs. 2 Bewertungsgesetz/BewG).

Indices 2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 30.1.2024, IV D 4 - S 3225/20/

10001 :005 (DOK 2024/0093979) die Baupreisindices für 2024 bekannt gegeben. Für alle Erwerbe ab dem Kalenderjahr 2024 gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern und Wohnhäusern mit Mischnutzung ein Index von 177,9. Für alle übrigen Gebäudearten (u. a. Banken und ähnliche Geschäftshäuser, Kliniken, Hotels, Sporthallen, Verbrauchermärkte usw.) ist ein Index von 181,3 anzuwenden.

Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen

Die Baupreisindices gelten als wertbildende Faktoren auch für Wertfortschreibungen und/oder Nachfeststellungen zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt sowie für Kaufpreisaufteilungen in Grundstücks- und Gebäudewert.

Stand: 27. März 2024

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