Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge
Dezember 2024
Neue Förderung für Elektroautos
November 2024
Grund- und Kinderfreibeträge 2024
Oktober 2024
Steuertarif 2025
September 2024
Vorsicht Nießbrauchfalle
August 2024
Jahressteuergesetz 2024
Juli 2024
Degressive Wohngebäude-AfA
Juni 2024
Wachstumschancengesetz I
Mai 2024
Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024
April 2024
Mehr Bürokratieentlastung
März 2024
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Februar 2024
Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen
Januar 2024

Steuernews für Mandanten

Handwerkervorauszahlungen 2024

Handwerkerin

Handwerkerleistungen

Für Aufwendungen für Handwerkerleistungen zwecks Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann eine Steuerermäßigung beantragt werden. Steuerbegünstigt sind ausschließlich Lohnleistungen, davon maximal 20 % bzw. bis maximal € 1.200,00 im Jahr (§ 35a Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG).

Freiwillige Vorauszahlungen

Steuerpflichtige stellen sich zum Jahresende oft die Frage, ob für freiwillige Vorauszahlungen auf geplante Handwerkerleistungen im Folgejahr die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Das Finanzgericht/FG Düsseldorf hat diese verneint (Urteil vom 18.7.2024, 14 K 1966/23 E). Die Steuerermäßigung setzt stets eine durch Handwerkerinnen bzw. Handwerker ausgestellte Rechnung voraus.

Stand: 26. November 2024

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