Steuertarif 2025
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Vorsicht Nießbrauchfalle
August 2024
Jahressteuergesetz 2024
Juli 2024
Degressive Wohngebäude-AfA
Juni 2024
Wachstumschancengesetz I
Mai 2024
Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024
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Mehr Bürokratieentlastung
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Februar 2024
Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen
Januar 2024
Personengesellschaftsrecht 2024
Dezember 2023
Abschreibungen 2023/2024
November 2023
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Oktober 2023

Steuernews für Mandanten

Vorsteuer-Rückerstattungsanträge

Vorsteuer

Vorsteuererstattungen

Deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich die für betriebliche Aufwendungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Anträge sind ausschließlich elektronisch im BZStOnline-Portal/BOP beim Bundeszentralamt für Steuern/BZSt zu stellen. Dem Antrag sind im Regelfall Belege beizufügen. Bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr ist, muss die beantragte Vergütung mindestens € 50,00 betragen.

Tankquittungen aus Österreich

Kein Recht auf Vorsteuererstattung haben deutsche Unternehmen bezüglich der in Österreich gezahlten Umsatzsteuer auf Benzinrechnungen. Nach den Ausführungen auf der Informationsseite des österreichischen Bundeskanzleramts sind Vorsteuererstattungen nur für solche Umsätze zulässig, für die auch ein österreichischer Unternehmer eine Vorsteuerrückerstattung erhalten würde (siehe: Vorsteuererstattungsverfahren „Welche Vorsteuern können erstattet werden?“ 1. Absatz. https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer-ueberblick/weitere-informationen-zur-umsatzsteuer/umsaetze-mit-auslandsbezug-weitere-informationen/vorsteuererstattungsverfahren.html). Einen Vorsteuerabzug gibt es in Österreich nur für gewerbliche Personenbeförderungen oder für gewerbliche Vermietungen.

Stand: 27. August 2024

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