Steuertarif 2025
September 2024
Vorsicht Nießbrauchfalle
August 2024
Jahressteuergesetz 2024
Juli 2024
Degressive Wohngebäude-AfA
Juni 2024
Wachstumschancengesetz I
Mai 2024
Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024
April 2024
Mehr Bürokratieentlastung
März 2024
Kreditzweitmarktförderungsgesetz
Februar 2024
Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen
Januar 2024
Personengesellschaftsrecht 2024
Dezember 2023
Abschreibungen 2023/2024
November 2023
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
Oktober 2023

Steuernews für Mandanten

Corona-Schlussabrechnungen

Geldscheine und Schutzmaske

Corona-Wirtschaftshilfen

Unternehmen die während der Pandemiezeiten Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen Schlussabrechnungen erstellen. Bisher war hierfür eine Frist bis 31.3.2024 vorgesehen.

Fristverlängerung

Diese Frist wurde nun im Einvernehmen mit den Berufsorganisationen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der beteiligten Wirtschaftsressorts des Bundes auf den 30.9.2024 verlängert. Diese Frist kann in Ausnahmefällen nochmals verlängert werden.

Verfahrensvereinfachungen

Darüber hinaus sind Verfahrenserleichterungen und ein beschleunigter Prüfprozess geplant. Unter anderem sollen standardmäßige Katalogabfragen ohne Bezug zum konkreten Einzelfall künftig vermieden werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Stand: 28. April 2024

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